Unser Winterdienst sorgt für sichere Straßen und Wege
Besonders in den frühen Morgenstunden kann es zur Belastung werden, dem Winterdienst nachzukommen und die entsprechenden Flächen schnee- und eisfrei zu halten. Wir haben unseren Firmensitz in Graz und sind im Ernstfall immer bereit auszurücken, um hier und der gesamten Steiermark den Winterdienst für Sie zu übernehmen.
Sinken in den Monaten November bis März die Temperaturen und das Winterwetter kommt, gelten für Hausbesitzer, Gewerbetreibende und in bestimmten Fällen auch Mieter, die gesetzlichen Pflichten zur Schneeräumung und Streupflicht. Deshalb obliegt es diesem Personenkreis, auf Gehsteigen, öffentlichen Straßen, Ein- und Ausfahrten sowie Plätzen für Verkehrssicherheit zu sorgen.
Winterdienst Notfallnummer (nur für Kunden): +43 664 88678114
Schützen Sie sich und andere vor Unfällen
Als privater oder gewerblicher Gebäude- und Liegenschaftsinhaber haften Sie aufgrund der gesetzlichen Räumpflicht nach StVO § 93 für die Schneeräumung und Streuung ihrer Gehsteige, Privatstraßen, Innenhöfe, Parkplätze, Werkstraßen, Einkaufszentren, Logistikzentren und Siedlungen, sofern diese öffentlich begehbar sind. Alle genannten Flächen sind durch unseren Winterdienst in den besten Händen.
Wir übernehmen an Ihrer Stelle die Haftung, damit Sie in Kälte, Schnee, Eis und Regen gemütlich daheimbleiben können. Mit unseren modernen Traktoren, Streu- und Räumfahrzeugen sind wir rund um die Uhr für Sie unterwegs. Schnee schaufeln, Salz und Splitt streuen sowie kehren am Saisonende gehören zu unseren Winterdienstleistungen.
Setzen Sie auf umweltfreundlichen Winterdienst
Als professioneller Winterdienstanbieter sind wir uns der Verantwortung gegenüber Ihnen und der Umwelt bewusst. In Graz verwenden wir meistens eine Mischung aus Streusalz und Splitt. Das umweltfreundliche Streugut verteilen wir für maximale Effizienz gleichmäßig auf den Oberflächen.
Unser Angebot:
- Schneeräumung mit Traktoren, Schneepflügen und Schneeschaufler
- Abtransport von Schnee
- Salz und Splitt streuen
- Enteisen und Vorbeugung von Eisbildung
- Splitt kehren am Wintersaisonende
- Übernahme der Winterdiensthaftung laut StVO. § 93 bei rechtzeitiger Auftragserteilung an uns.
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen nehmen wir Ihren Winterdienst nur bis zum 15. September entgegen. Verpassen Sie nicht Ihre Anfrage und melden Sie sich umgehend!